In der deutschen Sprache gibt es eine weibliche und eine männliche Form zur Bezeichnung von Personen. Zum Beispiel heißt es, der Anwalt oder die Anwältin.
Dabei gibt es eben nicht nur diese beiden Geschlechter und viele Menschen finden sich in keiner der beiden Bezeichnungen wieder.
Das * schließt alle (sozialen Geschlechter) und Geschlechtsidentitäten mit ein – sodass sich alle Menschen von der Bezeichnung Anwält*in angesprochen fühlen können.
Und so ist auch der Begriff Mädchen* zu verstehen; gemeint sind alle die sich angesprochen fühlen, nicht nur die normierte Gruppe der Mädchen.
Außerdem gibt es übrigens im Geschriebenen die Möglichkeit den Unterstrich zu verwenden. Auch dieser steht als Platzhalter und lässt eine Lücke zwischen den beiden starren Kategorien ‚weiblich‘ und ‚männlich‘. Das sieht dann so aus, Anwält_innen.